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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §41 Abs2 idF 1998/I/158;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/07/0098 E 14. September 1993 RS 1 (hier mündliche Verhandlung im Verfahren betreffend einen Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer gewerblichen Betriebsanlage)Stammrechtssatz
Eine Verhandlung gemäß § 107 Abs 1 WRG ist so anzuberaumen, daß die Teilnehmer rechtzeitig und vorbereitet erscheinen können (§ 41 Abs 2 AVG). Die Frage, innerhalb welcher Frist eine Verhandlung anzuberaumen ist, damit die Teilnehmer rechtzeitig und vorbereitet erscheinen können, ist von Fall zu Fall verschieden zu beantworten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001040204.X02Im RIS seit
13.08.2004