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L24004 Gemeindebedienstete OberösterreichNorm
BDG 1979 §112 impl;Rechtssatz
Im Zeitpunkt der Erlassung des die Suspendierung betreffenden Berufungsbescheides ist eine nicht rechtskräftige Verurteilung des beschuldigten Beamten durch ein Urteil eines Landesgerichtes vorgelegen. Mit dem in Zusammenhang mit der Suspendierung erfolgten Hinweis auf dieses Strafurteil verletzte die Berufungsbehörde jedoch weder die Unschuldsvermutung, noch hat sie allein dadurch eine unzulässige Schuldbeurteilung bzw. eine Entscheidung der Disziplinarbehörde vorweggenommen, stellte der Hinweis auf das nicht rechtskräftige erstinstanzliche Strafurteil doch nur eine zusätzliche Verdichtung der ohnedies hinreichenden - durch den Beamten nicht entkräfteten - Verdachtslage dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090133.X07Im RIS seit
23.07.2004