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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Rechtssatz
Weder aus den Bestimmungen des ORF-G noch aus jenen des KOG kann abgeleitet werden, dass dem Österreichischen Rundfunk in einem Verfahren auf Grund einer Beschwerde gemäß § 35 Abs. 2 ORF-G eine über die Stellung als Formalpartei hinausgehende Rechtsstellung zukommt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002040116.X02Im RIS seit
19.10.2004