RS Vwgh 2004/6/30 2001/09/0212

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Veröffentlicht am 30.06.2004
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 lite;
AuslBG §2 Abs3 litc idF 1997/I/078;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;
AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;

Rechtssatz

Für die ausländerbeschäftigungsrechtliche Verantwortlichkeit des Beschwerdeführers (eines handelsrechtlichen Geschäftsführers und somit als zur Vertretung nach außen berufenen Organs einer GmbH) ist maßgeblich, dass die Arbeitskräfte von dem von ihm vertretenen Unternehmen beschäftigt wurden, nicht aber, ob deren Arbeitsleistungen im Betrieb dieses Unternehmens, oder einer anderen GmbH erbracht wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090212.X02

Im RIS seit

11.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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