RS Vwgh 2004/6/30 2001/09/0160

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Veröffentlicht am 30.06.2004
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §26 Abs1 idF 1999/I/120;
AuslBG §28 Abs1 Z2 idF 1999/I/120;
AuslBG §28 Abs1 Z2 litd;

Rechtssatz

Die Strafbestimmungen der Z 2 des § 28 Abs. 1 AuslBG stellen nicht zwingend darauf ab, dass als Täter dieser Verwaltungsübertretungen ausschließlich ein Arbeitgeber (Betriebsinhaber) in Betracht zu ziehen wäre. Eine Verwaltungsübertretung nach der lit. d des § 28 Abs. 1 Z 2 AuslBG kann auch eine Person begehen, der innerbetriebliche Verfügungsmacht über Betriebsobjekte eingeräumt wurde und die von daher Kontrollorganen Zutritt gewähren oder nicht gewähren kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090160.X05

Im RIS seit

12.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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