RS Vwgh 2004/6/30 2004/09/0015

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Veröffentlicht am 30.06.2004
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77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §31 Abs1 idF 1999/I/170;

Rechtssatz

§ 31 Abs. 1 erster Satz DMSG enthält eine umfassende Ermächtigung zur Ergreifung verschiedener Arten von Maßnahmen, die sich nicht notwendigerweise gegen den Eigentümer des Denkmals richten. Entscheidend ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr geeignet und unter Berücksichtigung ihrer allfälligen Eingriffswirkung in Grundrechte verhältnismäßig sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004090015.X02

Im RIS seit

25.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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