RS Vwgh 2004/7/1 99/12/0255

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Veröffentlicht am 01.07.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §154 Z1 lita idF 1997/I/109;
BDG 1979 §162 idF 1997/I/109;
BDG 1979 §165 Abs1 Z1 idF 1997/I/109;
GehG 1956 §51 idF 1997/I/109;

Rechtssatz

Da die Lehrbefugnis durch das Fach, in dem ein (ordentlicher) Universitätsprofessor ernannt wurde, bestimmt wird, kommt dem Umstand, dass der Beschwerdeführer über keine abgeschlossene Hochschulbildung verfügt, für die Lösung der im Beschwerdefall strittigen Frage der Gebührlichkeit der Kollegiengeldabgeltung nach § 51 GehG 1956 keine rechtserhebliche Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999120255.X10

Im RIS seit

05.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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