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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §154 Z1 lita idF 1997/I/109;Rechtssatz
Da die Lehrbefugnis durch das Fach, in dem ein (ordentlicher) Universitätsprofessor ernannt wurde, bestimmt wird, kommt dem Umstand, dass der Beschwerdeführer über keine abgeschlossene Hochschulbildung verfügt, für die Lösung der im Beschwerdefall strittigen Frage der Gebührlichkeit der Kollegiengeldabgeltung nach § 51 GehG 1956 keine rechtserhebliche Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999120255.X10Im RIS seit
05.08.2004Zuletzt aktualisiert am
06.10.2008