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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
AkademieOrganisationsG 1988 §14 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass bei dem Begriff "selbständige Lehrtätigkeit" im Sinn des § 247f Abs. 2 Z. 1 BDG 1979 auf eine formelle Betrachtung (Maßgeblichkeit einer entsprechenden Dienstpflichtenfestlegung oder Erteilung entsprechender Lehraufträge durch die zuständige akademische Behörde) abzustellen ist und die "verantwortliche Mitwirkung" eines Universitätsassistenten (Hochschulassistenten) an einer das Zentrale Künstlerische Fach (ZKF) betreffenden Lehrveranstaltung für die Erfüllung des in § 247 Abs. 2 Z. 1 BDG 1979 normierten Tatbestandes nicht ausreicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000120159.X02Im RIS seit
12.08.2004Zuletzt aktualisiert am
05.06.2013