RS VwGH Erkenntnis 2004/07/01 2000/12/0151

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Veröffentlicht am 01.07.2004
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Rechtssatz

Die bloß "verantwortliche Mitwirkung" eines Universitätsassistenten bzw. Hochschulassistenten an einer das Zentrale Künstlerische Fach (ZKF) betreffenden Lehrveranstaltung eines Universitätsprofessors bzw. Hochschulprofessors ohne formalisierten Betrauungsakt des auch für Habilitations- bzw. Berufungsverfahren als Kollegialorgan zuständigen Akademiekollegiums während des gesamten im § 247f Abs. 2 BDG 1979 vorgesehenen Beobachtungszeitraums ist unmaßgeblich (Hinweis gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das hg. Erkenntnis vom 1. Juli 2004, Zl. 2000/12/0159).

Im RIS seit
12.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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