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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §162 idF 1997/I/109;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen und künstlerischen Fächern und die sich daraus für die Lehrbefugnis ergebenden Folgen nur unter Rückgriff auf jene Bestimmungen gefunden werden können, die diese Unterscheidung kennen. Das trifft auf die im Beschwerdefall im maßgebenden Zeitpunkt (SS 1998) geltenden Organisationsvorschriften für Kunsthochschulen (KHSchOrgG, BGBl. Nr. 54/1970) bzw. für die Akademie der bildenden Künste (AOG 1988, BGBl. Nr. 25) sowie auf das KHStG, BGBl. Nr. 187/1983, zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999120255.X07Im RIS seit
05.08.2004Zuletzt aktualisiert am
06.10.2008