RS Vwgh 2004/7/5 2004/17/0022

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Veröffentlicht am 05.07.2004
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Index

L34001 Abgabenordnung Burgenland
L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Burgenland
L37161 Kanalabgabe Burgenland
L82001 Bauordnung Burgenland
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

BauG Bgld 1997;
KanalabgabeG Bgld §7;
LAO Bgld 1963 §3 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Gemäß § 7 Abs. 3 Bgld KAbgG entsteht der Abgabenanspruch mit Rechtskraft der baurechtlichen Benützungsbewilligung, worunter im Bereich des Bgld BauG die Rechtskraft der Erteilung der Benützungsfreigabe zu verstehen ist. Für die Berechnung des Ergänzungsbeitrages ist das Ausmaß der Änderung (Erhöhung) der Berechnungsfläche durch das der Benützungsfreigabe zu Grunde liegende Bauvorhaben maßgeblich.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004170022.X01

Im RIS seit

10.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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