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21/06 WertpapierrechtNorm
WAG 1997 §16 Z2;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 5. November 2003, 2003/17/0212, dargelegt hat, hätte sich die belangte Behörde mit dem Einwand der nicht gegebenen Zumutbarkeit der Installierung eines "Multi-User-Client"-Systems auseinander setzen müssen. Nur wenn in einem mängelfreien Verfahren festgestellt wäre, dass auch ohne einen "Multi-User-Client" durch organisatorische Vorkehrungen die Gefahr von Interessenkonflikten reduziert werden könnte, könnte die Frage der Zumutbarkeit der Installierung eines solchen Client dahin gestellt bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002170348.X01Im RIS seit
10.08.2004