RS Vwgh 2004/7/5 2002/17/0348

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Veröffentlicht am 05.07.2004
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Index

21/06 Wertpapierrecht

Norm

WAG 1997 §16 Z2;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 5. November 2003, 2003/17/0212, dargelegt hat, hätte sich die belangte Behörde mit dem Einwand der nicht gegebenen Zumutbarkeit der Installierung eines "Multi-User-Client"-Systems auseinander setzen müssen. Nur wenn in einem mängelfreien Verfahren festgestellt wäre, dass auch ohne einen "Multi-User-Client" durch organisatorische Vorkehrungen die Gefahr von Interessenkonflikten reduziert werden könnte, könnte die Frage der Zumutbarkeit der Installierung eines solchen Client dahin gestellt bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002170348.X01

Im RIS seit

10.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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