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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Hervorkommen von Tatsachen stets aus der Sicht jenes Verfahrens zu beurteilen ist, das wieder aufgenommen werden soll (Hinweis E 26. Mai 1993, 89/13/0082).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999140309.X01Im RIS seit
28.07.2004