RS Vwgh 2004/7/5 99/14/0064

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Veröffentlicht am 05.07.2004
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Aus § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 ergibt sich das sogenannte Aufteilungsverbot, welches darin besteht, dass Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind (Hinweis E 10. September 1998, 96/15/0198).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999140064.X01

Im RIS seit

28.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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