RS Vwgh 2004/7/5 2000/14/0120

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Veröffentlicht am 05.07.2004
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §20;

Rechtssatz

Da der Einheitswertfeststellung die am Bewertungsstichtag - gegenständlich am 1. Jänner 1997 - bestehenden Verhältnisse zu Grunde zu legen sind, haben die erst im Laufe des Jahres 1997 bzw. 1998 stattgefundenen Änderungen in den Eigentumsverhältnissen zu Recht keinen Niederschlag im Bescheid betreffend die Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1997 gefunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140120.X01

Im RIS seit

06.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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