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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §20;Rechtssatz
Da der Einheitswertfeststellung die am Bewertungsstichtag - gegenständlich am 1. Jänner 1997 - bestehenden Verhältnisse zu Grunde zu legen sind, haben die erst im Laufe des Jahres 1997 bzw. 1998 stattgefundenen Änderungen in den Eigentumsverhältnissen zu Recht keinen Niederschlag im Bescheid betreffend die Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1997 gefunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140120.X01Im RIS seit
06.08.2004Zuletzt aktualisiert am
01.02.2012