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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/16/0500 B 21. Jänner 2004 RS 1Stammrechtssatz
Nach der Rechtsprechung besteht kein abstraktes Recht auf eine richtige Rechtsanwendung. Ebenso wenig besteht ein solches Recht auf die Einhaltung von Verfahrensvorschriften. Mit dem Hinweis auf solche Verfahrensvorschriften wird kein aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht des Beschwerdeführers dargestellt.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004140025.X01Im RIS seit
29.09.2004