RS Vwgh 2004/7/7 2000/13/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188 Abs1;
BAO §188 Abs2;

Rechtssatz

Gemäß § 188 Abs. 1 BAO werden u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Wie aus Abs. 2 dieser Gesetzesstelle folgt, setzt die Erlassung eines Feststellungsbescheides voraus, dass "gemeinschaftliche Einkünfte" vorliegen. Entscheidend ist somit, dass eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht (Hinweis E 29. Mai 1996, 94/13/0046).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130015.X01

Im RIS seit

03.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten