Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1;Rechtssatz
Gemäß § 188 Abs. 1 BAO werden u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Wie aus Abs. 2 dieser Gesetzesstelle folgt, setzt die Erlassung eines Feststellungsbescheides voraus, dass "gemeinschaftliche Einkünfte" vorliegen. Entscheidend ist somit, dass eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht (Hinweis E 29. Mai 1996, 94/13/0046).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130015.X01Im RIS seit
03.08.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2014