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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind im Gesetz erschöpfend aufgezählt, sodass schon das Fehlen nur einer der gesetzlich normierten Voraussetzungen rechtlich zur Versagung eines begehrten Vorsteuerabzuges führen muss, ohne dass der Abgabenbehörde die Möglichkeit eingeräumt wäre, das fehlende Tatbestandselement unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Betrachtungsweise dennoch als gegeben anzunehmen (Hinweis Ruppe, UStG 19942, § 12 Tz 13 zur in der hier interessierenden Hinsicht gleich gestalteten Rechtslage nach dem Umsatzsteuergesetz 1994).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999130159.X01Im RIS seit
27.07.2004Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009