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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Dass die behördlichen Schritte zum Beweisthema tatsächlich etwas beizutragen vermögen, ist für ihre Unterbrechungswirkung nicht erforderlich, weil eine solche auch nicht notwendige Verwaltungsakte entfalten (Hinweis auf Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar2, § 209 Tz 7, und die dort wiedergegebene Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004130080.X04Im RIS seit
27.07.2004