RS Vwgh 2004/7/7 99/13/0271

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Veröffentlicht am 07.07.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Eine Beweiswürdigung unter Ausklammerung "unerwünschter" Verfahrensergebnisse entzieht sich der dem Verwaltungsgerichtshof obliegenden Schlüssigkeitsprüfung.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130271.X05

Im RIS seit

27.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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