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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Ob der Abgabenbehörde die Möglichkeit eingeräumt gewesen wäre, Vorgangsweisen einzuschlagen, mit denen die Abgabenfestsetzung wesentlich früher möglich gewesen wäre, ist rechtlich bedeutungslos (Hinweis E 12. August 1994, 94/14/0055).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004130080.X03Im RIS seit
27.07.2004