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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §252 Abs2;Rechtssatz
Die in einem Bescheid betreffend Gewerbesteuer auf § 252 Abs. 2 BAO gestützte Begründung, wonach ein im Einkommensteuerbescheid ermittelter Gewinn nicht in einer Berufung gegen den Gewerbesteuerbescheid bekämpft werden könne, ist nicht zutreffend (Hinweis Ritz, BAO2, Tz 3 zu § 296, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130015.X04Im RIS seit
03.08.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2014