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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Im Rahmen der Beurteilung der Nachteile des unteren Grundstückes iSd § 39 Abs 1 WRG 1959 kommt es nicht allein auf eine Beeinträchtigung in der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dieses Grundstückes, sondern auch auf Beeinträchtigungen der Substanz des Grundstückes (jeglicher Art) an. Dies ergibt sich bereits daraus, dass § 39 legcit nach seinem Regelungszweck dann zur Anwendung gelangen soll, wenn bau- oder straßenrechtliche Vorschriften mangels Anwendbarkeit gegen Beeinträchtigungen durch den Oberlieger keine Abhilfe schaffen können, was nahe legt, den Anwendungsbereich des § 39 Abs 1 WRG 1959 auch auf - über eine Nutzungsbeeinträchtigung hinausgehende - Beeinträchtigungen der Substanz des unterliegenden Grundstückes zu erstrecken.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001070023.X03Im RIS seit
29.07.2004Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013