RS Vwgh 2004/7/8 2001/07/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.2004
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §39;

Rechtssatz

Aus dem Regelungszweck des § 39 WRG 1959 ergibt sich, dass auch nur zum Teil landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Ansehung ihrer unverbauten Flächen in den Anwendungsbereich des § 39 legcit fallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001070023.X04

Im RIS seit

29.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten