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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0180 E 26. Februar 2004 RS 2Stammrechtssatz
§ 51 Abs. 2 Krnt FlVfLG 1979 enthält lediglich eine Zuständigkeitsnorm, aber keine inhaltlichen Kriterien für die Entscheidung der Agrarbehörde. Aus § 51 legcit folgt, dass die Agrarbehörde die bei ihr angefochtenen Beschlüsse einer Agrargemeinschaft jedenfalls daraufhin zu überprüfen hat, ob sie gegen gesetzliche Bestimmungen oder einen Regelungsplan oder die Satzung der Agrargemeinschaft verstoßen (Hinweis E 18. Februar 1994, 93/07/0122).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002070033.X03Im RIS seit
09.08.2004Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012