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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art138 Abs1 litbLeitsatz
Vorliegen eines negativen Kompetenzkonfliktes bei Ablehnung einerBeschwerde durch den Verfassungsgerichtshof und Zurückweisung mangelsRechtsschutzinteresses durch den Verwaltungsgerichtshof;Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zur Entscheidung über dieBeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Feststellung derUnzulässigkeit der Abschiebung in ein bestimmtes Land als unzulässigwegen bereits erfolgter AbschiebungRechtssatz
Verweis auf VfSlg 14769/1997 und E v 13.10.99, KI-11/98 (hier keine Konstellation wie im B v 12.06.08, KI-7/07).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kompetenzkonflikt, Fremdenrecht, VerwaltungsgerichtshofZuständigkeit, Rechtsschutz, Refoulement-VerbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:KI3.2007Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010