RS Vwgh 2004/7/8 2001/07/0110

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Veröffentlicht am 08.07.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;

Rechtssatz

Eine Verletzung des Parteiengehörs liegt auch dann vor, wenn die belBeh ihre Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten stützt, zu welchem sie dem Bf keine Gelegenheit zur Stellungnahme iSd § 45 Abs. 3 AVG gegeben hat, wobei die Einholung einer solchen Stellungnahme auch dann nicht entbehrlich ist, wenn dem Bf dieses Gutachten aus einer "Vorbegutachtung" oder einem anderen Verfahren bekannt gewesen ist.

Schlagworte

Parteiengehör RechtsmittelverfahrenGutachten ParteiengehörParteiengehör AllgemeinParteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001070110.X04

Im RIS seit

09.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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