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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine Verletzung des Parteiengehörs liegt auch dann vor, wenn die belBeh ihre Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten stützt, zu welchem sie dem Bf keine Gelegenheit zur Stellungnahme iSd § 45 Abs. 3 AVG gegeben hat, wobei die Einholung einer solchen Stellungnahme auch dann nicht entbehrlich ist, wenn dem Bf dieses Gutachten aus einer "Vorbegutachtung" oder einem anderen Verfahren bekannt gewesen ist.
Schlagworte
Parteiengehör RechtsmittelverfahrenGutachten ParteiengehörParteiengehör AllgemeinParteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001070110.X04Im RIS seit
09.08.2004Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011