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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/07/0278 E 22. Februar 2001 RS 2 (Hier: OÖ FlVfLG 1979)Stammrechtssatz
Nicht jeder Zukauf eines angrenzenden Grundstückes und nicht jede Vergrößerung eines Besitzes stellt schon eine Flurbereinigung dar. Das Vorliegen einer solchen ist nur dann anzunehmen, wenn sie als eine Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 2 Krnt FlVfLG 1979 zur Erreichung der im Abs. 1 dieser Gesetzesstelle genannten Ziele gewertet werden kann (Hinweis: E 26. April 1988, 87/07/0179).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070145.X02Im RIS seit
02.08.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008