Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §1;Rechtssatz
Die Bewilligung einer Wiedereinreise setzt denknotwendig eine vorherige Ausreise (meist wohl in Befolgung des Aufenthaltsverbotes) und einen Aufenthalt im Ausland voraus. Indem § 88 Abs. 3 FrG 1997 zudem die Erteilung einer solchen Bewilligung durch eine inländische Behörde ausschließt, stellt sich ein im Inland gestellter Antrag auf Wiedereinreisebewilligung als unzulässig dar(Hinweis E 29. Juli 1993, 93/18/0314; E 30. Mai 1995, 93/18/0589, ergangen zum FrG 1993).
Schlagworte
örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001210117.X01Im RIS seit
12.10.2004