RS Vwgh 2004/7/8 2003/07/0145

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Veröffentlicht am 08.07.2004
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §1;
FlVfGG §49;
FlVfGG §50;
FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs1 idF 2001/086;
FlVfLG OÖ 1979 §28;
FlVfLG OÖ 1979 §29;
FlVfLG OÖ 1979 §30;

Rechtssatz

Ein amtswegiges Zusammenlegungs/ Flurbereinigungsverfahren kann den in der demonstrativen Aufzählung des § 1 Abs. 1 OÖ FlVfLG 1979 genannten Mangel der "unzureichenden Betriebsgröße", dem typischerweise nur durch eine Vermehrung der Grundflächen abgeholfen werden kann, in der Regel nicht mildern oder beseitigen; der Agrarbehörde ist es ja kaum möglich, eine Vermehrung der Grundflächen und damit eine Vergrößerung der Betriebe von Amts wegen herbei zu führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070145.X05

Im RIS seit

02.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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