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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/07/0145 E 8. Juli 2004 RS 3Stammrechtssatz
Dass es auf die Verwirklichung der in § 1 OÖ FlVfLG 1979 festgelegten Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung ankommt, wenn es um die Beurteilung der Erforderlichkeit eines Vertrages zur Durchführung der Flurbereinigung geht, ergibt sich nicht zuletzt auch aus der Bestimmung des § 30 Abs. 3 OÖ FlVfLG 1979 mit der darin statuierten Nichtigkeitssanktion von Bescheiden nach § 30 Abs. 1 legcit, die den Bestimmungen des § 1 OÖ FlVfLG 1979 widersprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070077.X03Im RIS seit
02.08.2004Zuletzt aktualisiert am
06.07.2012