RS VwGH Erkenntnis 2004/07/08 2004/07/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.2004
beobachten
merken
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0081 Rechtssatz

Es ist nicht erforderlich, dass eine Vollmacht so formuliert ist, dass sie ausschließlich zur Vertretung in einem ganz konkreten Verfahren berechtigt. Es ist zulässig, dass eine Vollmacht für ein konkretes Verfahren (hier: auf Grund von Mängelbehebungsaufträgen) vorgelegt und damit dokumentiert wird, dass diese Vollmacht (auch) für das betreffende Verfahren Geltung haben soll.

Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung
Im RIS seit
03.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten