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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0038 E 21. Februar 2002 RS 1Stammrechtssatz
Die mit "Flurbereinigung" überschriebenen §§ 28 bis 30 OÖ FlVfLG 1979 regeln die Voraussetzungen und die Abwicklung eines solchen Verfahrens. Das Flurbereinigungsverfahren stellt ein vereinfachtes Zusammenlegungsverfahren dar, auf das die Bestimmungen über die Zusammenlegung sinngemäß anzuwenden sind. § 29 OÖ FlVfLG 1979 stellt die einzelnen Schritte dieses Verfahrens und die gegenüber einem Zusammenlegungsverfahren für die Behörde vereinfachten Möglichkeiten der Verfahrensführung dar. § 30 OÖ FlVfLG 1979 sieht nun eine weitere Vereinfachung eines solchen Flurbereinigungsverfahrens insofern vor, als diesem auch (bloß) Verträge oder Übereinkommen zu Grunde gelegt werden können. Ziel eines solchen vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 30 legcit - wie auch eines Zusammenlegungs- oder sonstigen Flurbereinigungsverfahrens - ist die Verbesserung der Agrarstruktur (vgl. § 1 Abs. 2 OÖ FlVfLG 1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070145.X01Im RIS seit
02.08.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008