RS Vwgh 2004/7/15 2001/02/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.2004
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §34 Z2;
VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/02/0031 E 11. Juni 2001 RS 4 (Hier: Keine Berücksichtigung dieses Milderungsgrundes, da der Besch zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides mehrere rechtskräftige, nicht getilgte (nicht einschlägige) Verwaltungsvorstrafen aufwies.)

Stammrechtssatz

Der Milderungsgrund des § 34 Z. 2 StGB kann auch bei Vorliegen "einer geringfügigen Vorstrafe" gegeben sein (Hinweis: E 1.7.1983, 82/02/0288).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001020043.X02

Im RIS seit

06.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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