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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs3;Rechtssatz
Der Ersatzanspruch des Mitbeteiligten ist in § 48 Abs 3 VwGG geregelt; nicht vorgesehen ist allerdings der Ersatz von Kosten, die der mitbeteiligten Partei durch die Einholung von Gutachten während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens entstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002050759.X04Im RIS seit
13.08.2004