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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des AntragstellersRechtssatz
Der Antragsteller verfügt als selbständiger Erwerbstätiger über ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen iHv € 1.540,- bei gleichzeitigem Bestehen einer Unterhaltspflicht für ein minderjähriges Kind; Verbindlichkeiten iHv rd € 290.000,- steht eine (Lebens)Versicherungssumme von rd € 205.000,- gegenüber.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B1581.2008Zuletzt aktualisiert am
23.09.2008