Index
91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 1997 §125 Abs3;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/03/0171 B 29. Jänner 2003 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61999CJ0462 22. Mai 2003Rechtssatz
Ein gemäß § 125 Abs. 3 TKG geführtes Verfahren ist von einem Vergabeverfahren iSd § 22 TKG streng zu unterscheiden (vgl. das E VwGH 20.7.2004, 2003/03/0104). Der Telekom-Control-Kommission kann es daher nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn sie in einem gemäß § 125 Abs. 3 TKG geführten Verfahren dort beim Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachgefragte Teile des Frequenzspektrums für dieses Verfahren, nicht aber für im Rahmen der §§ 20 ff TKG beantragte konzessionspflichtige Mobilfunkdienste verwendete.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003030103.X09Im RIS seit
20.08.2004Zuletzt aktualisiert am
18.04.2012