RS Vwgh 2004/7/22 2001/20/0178

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Veröffentlicht am 22.07.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;

Rechtssatz

Die Überlegung des unabhängigen Bundesasylsenates zu § 6 Z 2 AsylG 1997 trifft nicht zu, weil ausgehend davon, dass dem Asylwerber tatsächlich die Ermordung durch eine bestimmte Person drohe, weil er sich dessen Versuchen, ihn für die RUF zu rekrutieren, widersetzt habe, nicht vom offensichtlichen Fehlen eines Konventionsgrundes für diese nichtstaatliche Verfolgung die Rede sein könnte (vgl. dazu etwa das Erkenntnis vom 22. Juli 2004, Zl. 2001/20/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001200178.X03

Im RIS seit

26.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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