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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1 idF 1996/419;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass auch der vom Beschwerdeführer als "freie Teilfläche" bezeichnete Grundstücksteil Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 darstellt: Es handelt sich bei der Fichtendickung nicht um eine Neubewaldung, sondern um eine Wiederbewaldung; weiters wurde eine Bestockung festgestellt. Aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt sich (insgesamt), dass die gesamte Grundfläche Wald im Sinne des § 1 Forstgesetz 1975 darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100134.X01Im RIS seit
16.08.2004