RS Vwgh 2004/7/22 2001/10/0033

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Veröffentlicht am 22.07.2004
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Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
AVG §62 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §3 Abs1 idF 2000/035;
ZustG §13;
ZustG §7;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Die ihrem Inhalt nach eine naturschutzbehördliche "Vorschreibung" gegenüber dem Anzeiger im Zusammenhang mit dessen Vorhaben, eine Sendeanlage zu errichten, darstellende Erledigung war nach der Zustellverfügung an den Anzeiger, vertreten durch die Baubetreuung GmbH, gerichtet. Zugestellt wurde die Erledigung der Baubetreuung GmbH. Dem Anzeiger kam in der Folge eine von der Baubetreuung GmbH hergestellte Kopie der Erledigung zu. Ausführungen dazu, dass die Zustellung an die Baubetreuung GmbH gegenüber dem Anzeiger nicht wirksam war. Nach dem Wortlaut der Vollmachtsurkunde war die Baubetreuung GmbH seitens des Anzeigers für das vorliegende "naturschutzrechtliche" Verfahren lediglich zur Unterfertigung von Planungsunterlagen sowie zur "Vornahme von Anträgen und sonstigen rechtlich gebotenen Handlungen" ermächtigt; die - eine Zustellbevollmächtigung umfassende - allgemeine Vertretungsvollmacht beschränkte sich nach dem Wortlaut der Urkunde auf "Bauverhandlungen und sonstige baurechtliche Verfahren". Der Begriff der (Bevollmächtigung zu) "sonstigen rechtlich gebotenen Handlungen" ist im vorliegenden Kontext nicht als die Bevollmächtigung der Baubetreuung GmbH, die Zustellung eines im Grunde des § 3 Abs. 1 Stmk. NatSchG 1976 ergehenden Bescheides mit Wirkung für den Anzeiger entgegenzunehmen, umfassend zu deuten.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100033.X03

Im RIS seit

21.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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