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41 Innere AngelegenheitenNorm
EMRK Art8Leitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durchAusweisung eines Staatsangehörigen von Kamerun ohne gesetzlichgebotene InteressenabwägungRechtssatz
Der Beschwerdeführer hält sich infolge einer mehr als fünfjährigen Verfahrensdauer seit mehr als fünf Jahren in Österreich auf, reiste nach Österreich im Alter von 16 Jahren ohne Begleitung von Angehörigen ein, hat hier erfolgreich die Hauptschule abgeschlossen und eine Höhere Technische Lehranstalt besucht, hingegen dürften keine Beziehungen zu Kamerun, das er als Kleinkind verlassen hat, bestehen.
Schlagworte
Asylrecht, Fremdenrecht, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B642.2008Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010