Index
L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SteiermarkNorm
GVG Stmk 1993 §1 Abs2;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 10 Z. 1 Stmk GVG 1993 hat den Sinn, eine rasche Abfolge von Erwerb und Weiterveräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zu verhindern. Dass eine solche Abfolge dem in § 1 legcit dargestellten Ziel klar zuwider laufen würde, liegt auf der Hand: Eine der Voraussetzungen, dass land- und forstwirtschaftliche Grundstücke vorliegen, ist nämlich nach § 1 Abs. 2 legcit, dass sie im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in einer für die Land- und Forstwirtschaft typischen Weise genutzt werden. Zum Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung gehört es aber, dass betriebliche Merkmale vorliegen, somit eine planvolle, grundsätzlich auf Erzielung von Einnahmen gerichtete "nachhaltige" Tätigkeit (Hinweis E 17.11.2000, 98/02/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003020267.X01Im RIS seit
31.08.2004