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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1994 §118 Abs3;Rechtssatz
Das Kontrollsystem muss auch in Fällen "kurzfristiger" Arbeiten funktionieren (Hinweis E 15.4.1991, 90/19/0501). (Hier: Absturz eines Arbeiters zu Zeiten, in denen "eigentlich" nicht gearbeitet wurde. Es war jedenfalls nicht "ausgeschlossen", dass Arbeiten im Bereich der Absturzstelle durchgeführt werden.)
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020002.X02Im RIS seit
31.08.2004Zuletzt aktualisiert am
03.12.2010