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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/16/0059 2004/16/0099 2004/16/0100Rechtssatz
Das Verschulden einer/eines Kanzleiangestellten des Rechtsanwaltes ist der Partei nicht zurechenbar; entscheidend ist ausschließlich, ob den Rechtsanwalt ein Verschulden trifft. Daher schließt auch ein weisungswidriges Verhalten von Kanzleiangestellten eine Wiedereinsetzung nicht aus, wenn nicht den Rechtsanwalt selbst ein eigenes relevantes Verschulden trifft (vgl. die bei Mayer, B-VG3, auf Seite 778 wiedergegebene Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004160058.X01Im RIS seit
22.10.2004