RS Vwgh 2004/7/29 2004/16/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2004
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §14 Abs1;
GEG §6 Abs1;
GGG 1984 §31 Abs1;

Rechtssatz

Ein Mehrbetrag kann nur mittels Zahlungsauftrag, nicht aber mittels Zahlungsaufforderung vorgeschrieben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160091.X01

Im RIS seit

03.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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