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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GEG §14 Abs1;Rechtssatz
Ein Mehrbetrag kann nur mittels Zahlungsauftrag, nicht aber mittels Zahlungsaufforderung vorgeschrieben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004160091.X01Im RIS seit
03.09.2004Zuletzt aktualisiert am
28.05.2013