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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z2;Rechtssatz
Nach ständiger, mit Erkenntnis vom 31. Oktober 1956, Zlen. 3218/54 u. a., VwSlg. 1517 F/1956, begründeter Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können zwar Preisausschreiben und Quizveranstaltungen zu freigiebigen Zuwendungen führen, jedoch liegt eine solche freigiebige Zuwendung nur dann vor, wenn es auf eine (Gegen-)Leistung des bereicherten Teiles nicht ankommt (Hinweis E 27. September 1990, 89/16/0214, 0215). Im genannten hg. Erkenntnis vom 31. Oktober 1956 etwa wurde diese Frage danach beurteilt, ob der Veranstalter des Gewinnspieles ein "geldwertes Interesse" an der (Gegen-)Leistung des Teilnehmers hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004160076.X02Im RIS seit
01.09.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013