RS Vwgh 2004/7/29 2004/16/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2004
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §14 Abs1;
GGG 1984 §31 Abs1;

Rechtssatz

Die Erlassung einer Zahlungsaufforderung ist, wenn mit der Entrichtung des Betrages gerechnet werden kann, auch dann zulässig, wenn die Gerichtsgebühr mit der Überreichung der Eingabe begründet und nicht beigebracht worden ist (E 16.10.2003, 2003/16/0118). Ein Mehrbetrag wäre dann nicht vorzuschreiben, wenn der Gebührenpflichtige auf Grund einer solchen Zahlungsaufforderung die Gerichtsgebühr entrichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160091.X03

Im RIS seit

03.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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