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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GEG §14 Abs1;Rechtssatz
Die Erlassung einer Zahlungsaufforderung ist, wenn mit der Entrichtung des Betrages gerechnet werden kann, auch dann zulässig, wenn die Gerichtsgebühr mit der Überreichung der Eingabe begründet und nicht beigebracht worden ist (E 16.10.2003, 2003/16/0118). Ein Mehrbetrag wäre dann nicht vorzuschreiben, wenn der Gebührenpflichtige auf Grund einer solchen Zahlungsaufforderung die Gerichtsgebühr entrichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004160091.X03Im RIS seit
03.09.2004Zuletzt aktualisiert am
28.05.2013