RS Vwgh 2004/7/29 2004/16/0064

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Veröffentlicht am 29.07.2004
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/16/0182 E 24. September 2002 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Die Gerichtsgebührenpflicht knüpft bewusst an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten. Eine ausdehnende oder einschränkende Auslegung des Gesetzes würde diesem Prinzip nicht gerecht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160064.X02

Im RIS seit

03.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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