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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/16/0131 2004/16/0132 2004/16/0133Rechtssatz
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Rechtsbehelf der Partei, um die Rechtsfolgen ihrer unverschuldeten Säumnis zu beseitigen; er richtet sich - anders als ein Rechtsmittel - nicht gegen eine Entscheidung (vgl. etwa Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensgesetze7, Rz 611). Dagegen zielt ein Rechtsmittel auf die Überprüfung eines bestimmten Vollzugaktes ab (vgl. wiederum Walter/Mayer, aaO, Rz 494).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004160130.X01Im RIS seit
22.10.2004