RS Vwgh 2004/7/29 2004/16/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2004
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71;
VwGG §46;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/16/0131 2004/16/0132 2004/16/0133

Rechtssatz

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Rechtsbehelf der Partei, um die Rechtsfolgen ihrer unverschuldeten Säumnis zu beseitigen; er richtet sich - anders als ein Rechtsmittel - nicht gegen eine Entscheidung (vgl. etwa Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensgesetze7, Rz 611). Dagegen zielt ein Rechtsmittel auf die Überprüfung eines bestimmten Vollzugaktes ab (vgl. wiederum Walter/Mayer, aaO, Rz 494).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160130.X01

Im RIS seit

22.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten