RS Vwgh 2004/8/3 2004/13/0099

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Veröffentlicht am 03.08.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §34 Abs3;

Rechtssatz

Hervorkommende Prozesshindernisse sind auf Grund der Vorschriften des § 34 Abs. 3 iVm § 33 Abs. 1 VwGG zwar in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen aufzugreifen, haben zur Zurückweisung der Beschwerde aber nur dann zu führen, wenn sie bereits bei Einbringung der Beschwerde vorgelegen sind, während erst nach Einbringung der Beschwerde eintretende Prozesshindernisse die Einstellung des Verfahrens nach § 33 Abs. 1 VwGG zur Folge haben (Hinweis B 16. September 2003, 2000/14/0117; E 26. März 2003, 2001/13/0302ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004130099.X01

Im RIS seit

04.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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