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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Hervorkommende Prozesshindernisse sind auf Grund der Vorschriften des § 34 Abs. 3 iVm § 33 Abs. 1 VwGG zwar in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen aufzugreifen, haben zur Zurückweisung der Beschwerde aber nur dann zu führen, wenn sie bereits bei Einbringung der Beschwerde vorgelegen sind, während erst nach Einbringung der Beschwerde eintretende Prozesshindernisse die Einstellung des Verfahrens nach § 33 Abs. 1 VwGG zur Folge haben (Hinweis B 16. September 2003, 2000/14/0117; E 26. März 2003, 2001/13/0302ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004130099.X01Im RIS seit
04.11.2004